Hier finden Sie die Corona- und sonstigen Verordnungen
Corona: Bund und die Ländern haben gemeinsam entschieden, das Land radikal herunter zu fahren. Ab 16. Dezember 2020 - 10. Januar 2021 gelten zu den bereits bestehenden Regelungen in Baden-Württemberg folgende weitere Einschränkungen:
- Schulen und Kitas werden vorzeitig schon am 16.12.
geschlossen
- der Einzelhandel muss ab 16.12. weitgehend schließen.
Nicht betroffen von der Schließung sind:
Der Einzelhandel für Lebensmittel.
Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln
(z.B. Hofläden).
Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker.
Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten.
Banken und Poststellen.
Reinigungen und Waschsalons.
Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
Der Weihnachtsbaumverkauf.
Der Großhandel.
- die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird nun bundesweit untersagt.
- Frisöre müssen ab dem 16.12. schließen
- der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. Die Ausgangsbeschränkungen gelten auch über den Jahreswechsel
- Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Bedingungen möglich: Mindestabstand von 1,5 Meter, es gilt Maskenpflicht, der Gemeindegesang ist untersagt
- Arbeitsplatz: Arbeitgeber werden aufgefordert, wo immer möglich Home-Office zu ermöglichen, oder vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 ganz zu schließen
- Ausnahmen über Weihnachten: Über die Weihnachtstage vom 24.-26.12. gibt es weitere Ausnahmen. möglich sind Treffen mit 4 Personen über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis. Wenn also im Hausstand 5 Personen wohnen, dürfen vier Gäste kommen. Der engste Familienkreis bedeutet:
Quelle: www.baden-wuerttemberg.de
Corona: Aktueller Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie vom 11.12.2020 - gültig ab 12. Dezember 2020
Bund und Länder haben erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten.
Sie haben sich darauf verständigt, die Maßnahmen zu verlängern und nachzuschärfen.
Quelle: www.baden-wuerttemberg.de
Corona: Aktueller Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie vom 25.11.2020
Bund und Länder haben erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten.
Sie haben sich darauf verständigt, die Maßnahmen zu verlängern und nachzuschärfen.
Quelle: www.baden-wuerttemberg.de und www.bundesregierung.de
Die neue Verdiensterhebung - gültig für Betriebe
Am 12. August 2020 wurde das Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes (VerdStatG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Es beinhaltet grundlegende Veränderungen gegenüber den bisherigen Erhebungen zu den Verdiensten in Deutschland.
Einzelheiten können Sie den ausführlichen Informationsunterlagen (siehe unten) entnehmen.
Corona: Aktueller Bund-Länder-Beschluss